Die Verwaltung von Sondereigentum kommt der
Mietverwaltung nahe. Allerdings handelt es sich dabei
meist um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung
oder manchmal auch mehrerer Wohnungen innerhalb
einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wir bieten die Verwaltung Ihres Sondereigentums auch
unabhängig von der Beauftragung mit der Verwaltung
des Gemeinschaftseigentums an.
Dies beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung die
Erledigung aller Angelegenheiten die zur ordnungsgemäßen
Verwaltung und Betreuung von Sondereigentum
nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.
Bitte lesen Sie dazu auch den Punkt Mietverwaltung nach.
>> Eigentümerorientierte Verwaltung
von Sondereigentum nach Maß